Wenn Menschen mit Behinderung ins Spital müssen, stellt das für alle Beteiligten eine grosse Herausforderung dar. Eine gute Zusammenarbeit aller Akteure ist deshalb besonders wichtig. Die in einem tripartiten Projekt erarbeiteten Hilfsmittel unterstützen Sie bei dieser Zusammenarbeit.
Aufgrund von Hinweisen aus dem Mitgliederkreis, dass es bei der Behandlung von Klienten/Klientinnen an der Schnittstelle zu Spitälern zu Unklarheiten/Unsicherheiten und Problemen gekommen ist, hat INSOS Zürich im Juli/August 2018 bei seinen Mitgliedern eine Umfrage zu dieser Thematik durchgeführt.
Fazit aus der Umfrage
Die Zusammenarbeit an der Schnittstelle Institutionen – Spitäler wird vielfach als problemlos erlebt. Sie hängt oft von personellen Konstellationen ab. Aufgrund der vorliegenden Umfrage-Ergebnisse lässt sich dennoch Handlungsbedarf und Verbesserungspotenzial ableiten.
Dies insbesondere bei folgenden Themen:
Download (öffentlich): Ergebnisse der Mitgliederumfrage zur „Schnittstelle Institutionen - Spitäler“ (Kurzfassung)
Download (nur für Mitglieder): Ergebnisse der Mitgliederumfrage zur „Schnittstelle Institutionen - Spitäler“ (Vollversion)
Im März 2019 startete INSOS Zürich zusammen mit der Vereinigung Cerebral Zürich und dem Verband Zürcher Krankenhäuser ein Projekt mit folgender Zielsetzung:
Zehn Fachpersonen aus allen drei Organisationen erarbeiteten auf der Grundlage von bekannten Studien, Vorgängerprojekten und der eigenen Mitgliedererfahrungen bis im März 2020 zwei Hilfsmittel "aus der Praxis für die Praxis". Diese sollen in den Institutionen für Menschen mit Behinderung, bei Betroffenen und Angehörigen wie auch in den Gesundheitseinrichtungen im Kanton Zürich in die bestehenden Systeme implementiert werden, um die Nachhaltigkeit zu gewährleisten.
Diese Hilfsmittel "aus der Praxis für die Praxis" sollen helfen, Klarheit über die behinderungsbedingten speziellen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung bei der medizinisch-pflegerischen Behandlung in Gesundheitseinrichtungen zu schaffen. Sie sollen die interdisziplinäre Zusammenarbeit erleichtern und damit die Problemfelder an den systemischen Schnittstellen beseitigen. Sie ersetzen jedoch nicht die (Weiter-)Entwicklung von spezifischen Kompetenzen des Gesundheitsfachpersonals im Umgang mit Menschen mit Behinderung. Und sie ersetzen auch nicht die unabdingbare mündliche Kommunikation und Interaktion aller beteiligten Akteure sowie eine wertschätzende interprofessionelle Haltung.
Broschüre
Die erarbeiteten Hilfsmittel sind als Instrumente „aus der Praxis für die Praxis“ gedacht und werden in einer Broschüre vorgestellt.
Download (öffentlich): Broschüre
Matrix
Die Matrix „Behandlung, Betreuung und Pflege von Menschen mit Behinderung bei stationären Aufenthalten in Gesundheitseinrichtungen – Zusammenarbeit von Betroffenen, Behinderteninstitutionen und Gesundheitseinrichtungen“ dient als Übersicht. Darin werden die wichtigsten Phasen, Akteure, Aufgaben und Zuständigkeiten im Rahmen eines stationären Aufenthalts einer Person mit Behinderung in einer Gesundheitsreinrichtung (z.B. Spital/Klinik) beschrieben.
Download (öffentlich): Matrix
Datenblatt
Das Datenblatt „Persönliche Gesundheitsangaben für den Eintritt in eine Gesundheitseinrichtung“ bezweckt die Standardisierung der Eintrittsinformationen durch die Angabe der wichtigsten persönlichen Gesundheitsdaten der betroffenen Person.
Download (öffentlich): Datenblatt
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Damit eine bedarfsgerechte, diskriminierungsfreie Behandlung, Pflege und Betreuung von Menschen mit Behinderung in den Gesundheitseinrichtungen gewährleistet ist, muss der Kanton zwingend einen Beitrtrag leisten.
Gemäss der UNO-Behindertenrechtskonvention haben Menschen mit Behinderung das Recht auf eine diskriminierungsfreie, angemessene Gesundheitsversorgung von derselben Bandbreite und Qualität und demselben Standard wie Menschen ohne Behinderung (Art. 25 UNO-BRK). Die Erfahrungen von Betroffenen zeigen eine andere Realität. Deshalb fordern wir den Kanton zum Handeln auf.
Wir bleiben weiter am Thema dran.